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Steueratlas/Länder/Marshallinseln
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Marshallinseln

MH · MHLOzeanien (Pazifik)Stand: 2026-08-01
Hochsteuerland
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0 % auf Auslandseinkommen (territorial)Offshore- und SchiffsregisterKein Wohnsitzland: CFC- und Substanzrisiko

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % auf Auslandseinkommen (territorial); lokale Lohnsteuer gering
Körperschaftsteuer0 % für Offshore-/Nicht-Resident-Gesellschaften (lokal niedrig)
MehrwertsteuerKeine (lokale Sales Tax 2 bis 4 %)
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungUS-Dollar (USD)

Überblick

Die Marshallinseln erheben keine Steuer auf Auslandseinkommen und sind ein klassischer Offshore-Gesellschaftsstandort mit USD-Währung und dem zweitgrößten Schiffsregister der Welt. Als Wohnsitzland für die Zielgruppe dieses Atlas taugen die winzigen, abgelegenen und klimagefährdeten Pazifikatolle jedoch nicht, und für DACH-Beherrscher einer dort registrierten Gesellschaft bestehen erhebliche CFC- und Betriebsstättenrisiken.

Die Republik Marshallinseln (Hauptstadt Majuro) nutzt den US-Dollar und steht über den Compact of Free Association (COFA) in enger Beziehung zu den USA. Seit 2020 gelten Wirtschaftssubstanz-Regeln, CRS und FATCA wurden umgesetzt.

Steuerpflicht in den Marshallinseln: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in den Marshallinseln unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Das System ist territorial: Auslandseinkommen bleibt unbesteuert, lokal erzieltes Einkommen wird gering besteuert. Ein echtes Wohnsitzprogramm für vermögende Zuzügler existiert nicht.

Einkommensteuer

Auf Auslandseinkommen fällt keine Einkommensteuer an. Lokale Löhne unterliegen einer niedrigen Lohnsteuer; Kapital- und Investmenterträge aus dem Ausland sind unbesteuert.

Krypto-Steuern

Mangels Besteuerung von Auslandseinkommen und ohne spezifische Regulierung fallen private Krypto-Gewinne regelmäßig nicht an.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Offshore-Gesellschaften sind von der Körperschaftsteuer auf Auslandseinkommen befreit (0 Prozent); lokal tätige Gesellschaften zahlen wenig (Bruttoumsatzabgabe bzw. niedrige Sätze). Es gibt keine Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren an Nicht-Ansässige und keine Kapitalertragsteuer.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine landesweite Mehrwertsteuer; einzelne Teilstaaten erheben kleine Sales Taxes (2 bis 4 Prozent).

Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer

Es bestehen keine Erbschaft-, Schenkung- oder Vermögensteuern.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Wirtschaftssubstanz-Regeln seit 2020
Transparenzregister
Eingeschränkt; wirtschaftlich Berechtigte nicht öffentlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Als Wohnsitzland kommen die Marshallinseln nicht in Frage (abgelegene Atolle, Klimarisiko, kein Siedlungsweg). Als reine Offshore-/Schiffsstruktur sind sie nur mit sauberer Substanz und unter genauer Beachtung der heimischen CFC- und Betriebsstättenregeln sinnvoll.

Unsere Einordnung: Rot als Auswandererziel. Nischennutzung für maritime und Holdingstrukturen mit professioneller Begleitung, kein Lebensmittelpunkt.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in den Marshallinseln nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Marshallinseln versteuern?

Auf Auslandseinkommen fällt auf den Marshallinseln keine Einkommensteuer an. Lokale Löhne unterliegen einer niedrigen Lohnsteuer; Kapital- und Investmenterträge aus dem Ausland bleiben steuerfrei.