Überblick
Liberia besteuert seine Ansässigen auf das weltweite Einkommen mit einem progressiven Spitzensatz von 25 Prozent. Bekannt ist das westafrikanische Land vor allem für sein Schiffsregister (Flag of Convenience), nicht als Wohnsitzstandort. Für vermögende Auswanderer fehlt es an Infrastruktur, Abkommen und Migrationsweg.
Die Republik Liberia (Hauptstadt Monrovia) nutzt den Liberianischen Dollar (LRD), daneben ist der US-Dollar weit verbreitet. In Liberia registrierte Schifffahrtsgesellschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit.
Steuerpflicht in Liberia: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Liberia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Liberia oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem 12-Monats-Zeitraum. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf liberianische Quelle.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent (über LRD 800.000). Dividenden und Zinsen unterliegen einer Quellensteuer von 15 Prozent.
Krypto-Steuern
Liberia hat keine spezifische Krypto-Besteuerung.
Krypto-Steuern im Detail
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Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent, für Bergbau und Öl 30 Prozent. Es gibt eine Mindeststeuer von 2 Prozent des Bruttoeinkommens. Schifffahrtsgesellschaften im liberianischen Register zahlen stattdessen eine tonnagebasierte Jahresgebühr.
Mehrwertsteuer
Aktuell gilt eine Goods and Services Tax (GST) von 13 Prozent (2026 von 12 Prozent angehoben). Eine echte Mehrwertsteuer (VAT) mit 18 Prozent ist zum 1. Januar 2027 geplant.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich einkommensteuerfrei.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht; es bestehen Grundsteuern (Wohnimmobilien 0,25 Prozent, Gewerbe 1,5 Prozent).
Sozialversicherung
Beiträge fließen in die NASSCORP (Arbeitnehmer 4 Prozent, Arbeitgeber 6 Prozent); Expatriates sind nicht befreit.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland