Überblick
Die Karibischen Niederlande erheben keine Gewinnsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine echte Mehrwertsteuer, rechnen aber in US-Dollar. Die drei Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba (BES) sind seit 2010 besondere Gemeinden der Niederlande mit einem eigenen Steuersystem, das sich sowohl vom europäischen als auch vom alten antillianischen System unterscheidet.
Für Unternehmen ist die Struktur bemerkenswert: Es gibt keine Gewinnsteuer. Stattdessen greifen eine Immobiliensteuer (Vastgoedbelasting), eine Ertragsteuer (Opbrengstbelasting) von 5 Prozent auf Ausschüttungen und die Konsumsteuer ABB statt einer Mehrwertsteuer. Privatpersonen zahlen eine Einkommensteuer mit einem Spitzensatz von rund 35 Prozent, bei einem Freibetrag von etwa 21.000 USD.
Steuerliche Ansässigkeit
Ansässige (Bewohner von Bonaire, Sint Eustatius oder Saba) sind mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig; Nichtansässige nur mit Einkünften aus BES-Quellen. Gesellschaften, die auf den BES-Inseln gegründet sind, gelten für Zwecke der Ertragsteuer als in den Niederlanden ansässig. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr, die Währung der US-Dollar.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (inkomstenbelasting/loonbelasting) ist progressiv und schließt die Prämien der Volksversicherungen ein; der Spitzensatz liegt bei rund 35,4 Prozent. Es gilt ein an den Mindestlohn gekoppelter Freibetrag (2025: rund 21.373 USD, mit Zuschlag für Ältere). Ab 2026 werden die ersten beiden Tarifstufen zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen angepasst. Wer sein Unternehmen nicht in eine Gesellschaft einbringt, versteuert die Gewinne über die Einkommensteuer.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Renten) werden im Rahmen der Einkommensteuer erfasst. Eine gesonderte Kapitalertragsteuer auf private Veräußerungsgewinne besteht nicht in derselben Form wie in Kontinentaleuropa. Immobilien werden nicht über die Einkommensteuer, sondern über die Vastgoedbelasting (siehe Vermögensteuer) belastet.
Körperschaftsteuer
Es gibt keine Gewinnsteuer (Körperschaftsteuer). Einkünfte einer auf den BES-Inseln gegründeten Gesellschaft werden auf Unternehmensebene nicht besteuert. An ihre Stelle treten zwei Elemente: die Opbrengstbelasting (Ertragsteuer) von 5 Prozent auf Ausschüttungen an die Anteilseigner und, bei Immobilienbesitz, die Vastgoedbelasting. Um Missbrauch zu vermeiden, gelten Substanz- und Ansässigkeitsregeln; ohne echte Substanz kann eine Gesellschaft als niederländisch ansässig und damit regulär steuerpflichtig gelten.
Mehrwertsteuer
Statt einer Mehrwertsteuer gibt es die Algemene Bestedingsbelasting (ABB), eine allgemeine Konsumabgabe auf die Lieferung von Waren durch Produzenten, Dienstleistungen und Einfuhren. Auf Bonaire beträgt der Satz 8 Prozent auf Waren und 6 Prozent auf Dienstleistungen; auf den Windward-Inseln (Saba, Sint Eustatius) liegt der Regelsatz bei 6 Prozent. Für bestimmte Güter (etwa Fahrzeuge) gelten höhere Sätze.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auf den BES-Inseln wird keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer erhoben. Das niederländische Erbschaftsteuerrecht (Successiewet) gilt für die europäischen Niederlande, nicht für die Karibischen Niederlande. Für die Vermögensnachfolge ist das ein wesentlicher Vorteil. (Niederländische Staatsangehörige können über Nachversteuerungsregeln des Herkunftslands erfasst werden; für DACH-Bürger ist das nicht einschlägig.)
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer besteht nicht. Immobilien unterliegen der Vastgoedbelasting: Sie besteuert einen fiktiven Ertrag von 4 Prozent des Immobilienwerts mit 17,5 Prozent, effektiv also rund 0,7 Prozent des Werts. Auf Bonaire erhöht ein Gemeindezuschlag die effektive Belastung auf 0,91 Prozent (Hotels niedriger). Der Eigenheim-Hauptwohnsitz ansässiger Eigentümer ist befreit.
Sozialversicherung
Es bestehen Beiträge zu den Volksversicherungen (Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Krankenversorgung), die teils in die Einkommensteuersätze eingerechnet sind, sowie Arbeitgeberbeiträge. Das Niveau liegt unter dem kontinentaleuropäischer Hochsteuerländer.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Karibischen Niederlande sind besondere Gemeinden der Niederlande mit eigenem Steuersystem. Es besteht eine Steuerregelung mit den europäischen Niederlanden (BRN); die umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen der Niederlande erstrecken sich in der Regel nicht auf die BES-Inseln. Ein DBA mit den DACH-Staaten besteht nicht.
Bewertung für Auswanderer
Die Karibischen Niederlande sind ein unterschätzter Sonderfall: keine Gewinnsteuer, keine Erbschaftsteuer, niedrige Konsumsteuer, US-Dollar, dazu ein moderater Einkommensteuertarif. Für unternehmerisch geprägte Vermögende, die eine reale Präsenz aufbauen wollen, ist das ein attraktiver Rahmen, zumal die Inseln politisch und rechtlich fest im Königreich der Niederlande verankert sind.
Die Grenzen liegen im Einkommensteuersatz von rund 35 Prozent auf das Welteinkommen ansässiger Privatpersonen, in den Substanzanforderungen für Gesellschaften und im fehlenden DBA-Netz gegenüber der DACH-Region. Wer eine echte unternehmerische Basis in der Karibik sucht und die Substanz mitbringt, findet hier eine der interessanteren Optionen. Als reiner Briefkasten funktioniert das Modell nicht.
Unser Fazit: Gelb, mit klarem Aufwärtspotenzial für Unternehmer. Keine Gewinn- und Erbschaftsteuer, niedrige Konsumsteuer, US-Dollar; der Einkommensteuertarif und die Substanzregeln halten die Ampel bei Gelb.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.