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Steueratlas/Länder/Kaimaninseln
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Kaimaninseln

KY · CYMKaribik (Britisches Überseegebiet)Stand: 2026-08-01
Steuerfreundlich
5/5
Keine direkten Steuern0 % auf Einkommen, Gewinne, VeräußerungWeltfinanzzentrumSehr hohe Lebenshaltungskosten

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 %
Körperschaftsteuer0 %
MehrwertsteuerKeine
Kapitalertragsteuer0 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKaiman-Dollar (KYD, an USD gekoppelt)

Überblick

Die Kaimaninseln bieten das einfachste Steuerprofil aller entwickelten Jurisdiktionen: null direkte Steuern. Keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft-, keine Vermögen- und keine Mehrwertsteuer, für Ansässige wie Nichtansässige, für Privatpersonen wie Unternehmen.

Das britische Überseegebiet in der Karibik ist ein Weltfinanzzentrum mit zehntausenden registrierten Gesellschaften und Fonds. Einnahmen erzielt der Staat über Einfuhrzölle, Stempelsteuer und Gebühren.

Steuerpflicht in den Kaimaninseln: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in den Kaimaninseln unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Kaimaninseln erheben keine Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag- oder Vermögensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keinerlei Einkommensteuerpflicht aus.

Einkommensteuer

Es gibt keine Einkommensteuer, weder auf Arbeit, Selbständigkeit, Dividenden, Zinsen, Mieten noch sonstige Einkünfte.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern

Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer sind Krypto-Gewinne auf den Kaimaninseln steuerfrei.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Ein Sonderregime ist nicht nötig, da ohnehin keine direkten Steuern anfallen. Wichtig ist die Aufenthaltsberechtigung: Sie wird über Investitions- oder Mindesteinkommensprogramme erteilt. Eine Tax-Concession-Bescheinigung kann den steuerfreien Status für bis zu 20-30 Jahre garantieren.

Körperschaftsteuer

Es gibt keine Körperschaftsteuer. Exempted Companies können sich den steuerfreien Status per Undertaking sichern. Für sehr große multinationale Gruppen kann über Pillar Two eine Top-up-Besteuerung im Ausland greifen.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer. Indirekt fallen Einfuhrzölle an.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer und keine laufende Grundsteuer. Beim Immobilienkauf fällt Stempelsteuer an (7,5 Prozent, ab CI$2 Mio. 10 Prozent).

Sozialversicherung

Pflichtbeiträge zu Pensions- und Krankenversicherung über zugelassene private Anbieter.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
Wirtschaftliche Substanz erforderlich (Economic Substance Act)
Transparenzregister
Vorhanden (Beneficial Ownership Register)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Für das Auslandskonto auf den Kaimaninseln unterstützt FreedomBanking Plus bei der Kontoeröffnung außerhalb der EU.

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in den Kaimaninseln nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Kaimaninseln versteuern?

Die Kaimaninseln erheben keine Einkommensteuer, weder auf Arbeit, Selbständigkeit, Dividenden, Zinsen, Mieten noch sonstige Einkünfte.