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Steueratlas/Länder/Honduras
🇭🇳

Honduras

HN · HNDMittelamerikaStand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
Territoriale BesteuerungAuslandseinkommen steuerfreiKein DBA-NetzSicherheitslage beachten

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 25 %
Körperschaftsteuer25 % (+5 % Solidaritätsbeitrag)
Mehrwertsteuer15 % (ISV)
Kapitalertragsteuer10 %
VermögensteuerKeine allgemeine
ErbschaftsteuerKeine moderne ESt
SteuerjahrKalenderjahr
WährungLempira (HNL)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CELACOASSICA

Überblick

Honduras besteuert territorial: Wer hier ansässig ist, versteuert nur honduranische Quelleneinkünfte, Auslandseinkommen bleibt steuerfrei. Das macht das Land grundsätzlich interessant, die lokalen Sätze (Einkommensteuer bis 25 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag, ISV 15 Prozent) sind aber regional eher hoch, und Sicherheitslage wie fehlendes DBA-Netz wiegen schwer.

Das mittelamerikanische Land folgt dem Territorialprinzip: Steuerpflichtig ist nur Einkommen aus honduranischen Quellen.

Steuerpflicht in Honduras: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Honduras unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder einen Wohnsitz in Honduras. Honduras besteuert jedoch territorial: Steuerpflichtig ist nur in Honduras erzieltes Einkommen, ausländische Einkünfte bleiben unbesteuert, sodass die Ansässigkeit für Auslandseinkommen keine Folgen hat.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent (Grundfreibetrag rund HNL 228.324). Bei sehr hohen Bruttoeinkünften kann eine Mindestabgabe von 1,5 Prozent greifen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden mit 10 Prozent besteuert (4 Prozent unter dem ZOLITUR-Sonderregime).

Krypto-Steuern

Krypto ist nicht gesondert geregelt und folgt den allgemeinen Regeln.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Honduras kennt territoriale Sonderzonen (etwa ZOLITUR, ZEDE) mit reduzierten Sätzen, die jedoch projekt- und standortgebunden sind.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent, dazu kommt oberhalb einer Gewinnschwelle ein Solidaritätsbeitrag von 5 Prozent (effektiv rund 30 Prozent). Alternativ greift eine Mindeststeuer von 1 Prozent auf den Bruttoumsatz.

Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer (ISV) liegt bei 15 Prozent (18 Prozent auf Alkohol und Tabak).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine moderne Erbschaftsteuer wird nicht erhoben.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht.

Sozialversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung (IHSS).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer (in Umsetzung)
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Territoriales System, Quellenprinzip
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Honduras versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Honduras. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von **25 Prozent** (Grundfreibetrag rund HNL 228.324). Bei sehr hohen Bruttoeinkünften kann eine Mindestabgabe von 1,5 Prozent greifen.

Wann gilt in Honduras nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Honduras versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent (Grundfreibetrag rund HNL 228.324). Bei sehr hohen Bruttoeinkünften kann eine Mindestabgabe von 1,5 Prozent.

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