Überblick
Honduras besteuert territorial: Wer hier ansässig ist, versteuert nur honduranische Quelleneinkünfte, Auslandseinkommen bleibt steuerfrei. Das macht das Land grundsätzlich interessant, die lokalen Sätze (Einkommensteuer bis 25 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag, ISV 15 Prozent) sind aber regional eher hoch, und Sicherheitslage wie fehlendes DBA-Netz wiegen schwer.
Das mittelamerikanische Land folgt dem Territorialprinzip: Steuerpflichtig ist nur Einkommen aus honduranischen Quellen.
Steuerpflicht in Honduras: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Honduras unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder einen Wohnsitz in Honduras. Honduras besteuert jedoch territorial: Steuerpflichtig ist nur in Honduras erzieltes Einkommen, ausländische Einkünfte bleiben unbesteuert, sodass die Ansässigkeit für Auslandseinkommen keine Folgen hat.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent (Grundfreibetrag rund HNL 228.324). Bei sehr hohen Bruttoeinkünften kann eine Mindestabgabe von 1,5 Prozent greifen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden mit 10 Prozent besteuert (4 Prozent unter dem ZOLITUR-Sonderregime).
Krypto-Steuern
Krypto ist nicht gesondert geregelt und folgt den allgemeinen Regeln.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Honduras kennt territoriale Sonderzonen (etwa ZOLITUR, ZEDE) mit reduzierten Sätzen, die jedoch projekt- und standortgebunden sind.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent, dazu kommt oberhalb einer Gewinnschwelle ein Solidaritätsbeitrag von 5 Prozent (effektiv rund 30 Prozent). Alternativ greift eine Mindeststeuer von 1 Prozent auf den Bruttoumsatz.
Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer (ISV) liegt bei 15 Prozent (18 Prozent auf Alkohol und Tabak).
Immobiliensteuern
Honduras hält beide Immobiliensteuern niedrig; die laufende Abgabe liegt vollständig bei den Gemeinden.
Erwerb. Die Grunderwerbsteuer nach der Ley del Impuesto sobre Tradición de Inmuebles beträgt 1,5 Prozent, bemessen auf den höheren Wert aus Transaktions- und Katasterwert. Hinzu kommen Registergebühren.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag ist nicht vorgesehen. Für Grundstücke in Küsten- und Grenznähe gilt eine Flächenbegrenzung für ausländische Erwerber, die für normales Wohneigentum in der Regel nicht greift.
Laufende Besteuerung. Die kommunale Grundsteuer nach der Ley de Municipalidades beträgt höchstens 0,35 Prozent für städtische und 0,25 Prozent für ländliche Grundstücke, jeweils vom Katasterwert. Den Satz innerhalb dieser Obergrenze legt die Gemeinde fest.
Verkauf. Veräußerungsgewinne werden mit einem festen Satz erfasst, unter dem ZOLITUR-Sonderregime niedriger; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Ley del Impuesto sobre Tradición de Inmuebles; Ley de Municipalidades, Decreto 134-90, Art. 76 f. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine moderne Erbschaftsteuer wird nicht erhoben.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung (IHSS).
Doppelbesteuerungsabkommen
Honduras hat keine Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, auch nicht mit Spanien. Der oft zitierte spanisch-honduranische Vertrag von 1966 regelt lediglich die doppelte Staatsangehörigkeit und hat keinerlei steuerliche Wirkung. Da Honduras territorial besteuert, also nur Inlandseinkünfte erfasst, fehlt bislang der Anreiz für ein DBA-Netz. Das honduranische Recht kennt zudem keine Anrechnung ausländischer Steuern. Der zentralamerikanische gemeinsame Markt entfaltet keine DBA-Wirkung bei der Einkommensteuer.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer