Überblick
Haiti ist das ärmste Land der westlichen Hemisphäre und durchlebt eine schwere Sicherheits- und Staatskrise. Als Wohnsitzland ist es kein Ziel, sondern Reisewarngebiet. Die Steuersätze (Einkommensteuer bis rund 30 Prozent, Körperschaftsteuer rund 30 Prozent, TCA 10 Prozent) sind dabei zweitrangig.
Die wirtschaftliche und politische Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert, die staatliche Ordnung ist vielerorts zusammengebrochen.
Steuerpflicht in Haiti: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Haiti unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit (domicile fiscal) wird ausgelöst durch einen Wohnsitz (foyer), einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen, die Berufsausübung oder den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Haiti. Ansässige sind nach dem Décret vom 29. September 2005 mit ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig — dem Gesetz nach also mit dem Welteinkommen; Nicht-Ansässige nur mit Einkommen aus haitianischer Quelle. In der Verwaltungspraxis liegt der Fokus faktisch auf in Haiti erzieltem Einkommen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv und erreicht im Spitzenbereich rund 30 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich als Einkommen erfasst.
Krypto-Steuern
Krypto ist nicht geregelt und spielt keine praktische Rolle.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt rund 30 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer (TCA) liegt bei 10 Prozent.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Übertragungen lösen vor allem Gebühren aus.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Beiträge fließen an die Sozialkassen ONA/OFATMA, in der Praxis ist die Erhebung lückenhaft.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer