Überblick
Die Falklandinseln haben ein bemerkenswert schlankes Steuersystem: keine Mehrwertsteuer, keine Kapitalertrag-, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Die Einkommensteuer liegt bei 21 und 26 Prozent. Als Wohnsitzland scheitert das britische Überseegebiet aber an seiner extremen Abgelegenheit und winzigen Bevölkerung.
Nach dem persönlichen Freibetrag (16.860 GBP für 2026) werden die ersten 18.000 GBP mit 21 Prozent besteuert, der Rest mit 26 Prozent. Die Körperschaftsteuer liegt bei 26 Prozent, eine Mehrwertsteuer gibt es nicht.
Steuerpflicht in den Falklandinseln: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in den Falklandinseln unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig bist du bei 183 Tagen oder mehr im Steuerjahr. Das DBA mit dem UK begrenzt Doppelbesteuerung.
Einkommensteuer
Zwei Bänder: 21 Prozent auf die ersten 18.000 GBP nach Freibetrag, 26 Prozent darüber.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Eine Kapitalertragsteuer gibt es nicht.
Krypto-Steuern
Krypto folgt den allgemeinen Einkommensregeln.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 26 Prozent, für bestimmte Sektoren (Fischerei, Tourismus, Öl) gelten Anreize. Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen gibt es nicht.
Mehrwertsteuer
Eine Mehrwertsteuer gibt es nicht, lediglich Einfuhrzölle sowie Abgaben auf Tabak und Alkohol.
Immobiliensteuern
Die Falklandinseln besteuern Immobilien überhaupt nicht, weder beim Kauf noch im Bestand.
Erwerb. Weder eine Grunderwerbsteuer noch eine Stempelsteuer wird beim Immobilienkauf erhoben.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag existiert nicht. Praktisch entscheidend ist nicht die Steuer, sondern der sehr kleine Markt und die aufenthaltsrechtliche Seite des Zuzugs.
Laufende Besteuerung. Eine laufende Grundsteuer gibt es nicht.
Verkauf. Eine Kapitalertragsteuer besteht nicht, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Falkland Islands Government, General Tax Guide (Individuals). Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es nicht.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Es gibt keine klassische Sozialabgabe, Arbeitgeber leisten verpflichtende Pensionsbeiträge.
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (HMRC Double Taxation Relief Manual DT6850; legislation.gov.uk SI 1997/2985; gov.uk Falkland Islands tax treaties page, Stand 2026-08-19). Das einzige Abkommen ist das DBA mit dem Vereinigten Königreich vom 17.12.1997 (Einkommen- und Veräußerungsgewinnsteuern), in Kraft seit 18.12.1997. Formal ist es ein Arrangement zwischen dem Vereinigten Königreich und seinem Überseegebiet, kein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. DBA des Vereinigten Königreichs mit Drittstaaten gelten nicht für die Falklandinseln.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer