Überblick
Eritrea ist eines von nur zwei Ländern weltweit (neben den USA), das eine staatsbürgerschaftsbasierte Steuer erhebt: Eine 2-Prozent-Diaspora-Steuer auf das Welteinkommen seiner im Ausland lebenden Bürger. Als Wohnsitzland für vermögende DACH-Auswanderer kommt das abgeschottete Land am Horn von Afrika ohnehin nicht in Frage.
Eritrea ist eine stark zentralisierte Kommandowirtschaft unter langjähriger Einparteienherrschaft, mit unbefristetem Nationaldienst und internationalen Beschränkungen.
Steuerpflicht in Eritrea: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Eritrea unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Für in Eritrea Ansässige wird die Steuerpflicht über Wohnsitz und Aufenthalt ausgelöst; besteuert werden vor allem eritreische Quelleneinkünfte (progressiv 2 bis 30 %).
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv und reicht bis 30 Prozent. Arbeitseinkommen wird an der Quelle erfasst.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Eine eigenständige Kapitalertragsteuer gibt es nicht, Gewinne können unter die allgemeine Einkommensteuer fallen.
Krypto-Steuern
Krypto spielt im geschlossenen eritreischen System keine praktische Rolle und ist nicht gesondert geregelt.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent, für den Bergbau- und Ölsektor gelten höhere Sätze und Sondervereinbarungen.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist mit rund 2 bis 4 Prozent niedrig, Grundnahrungsmittel, Medikamente und Bildung sind befreit.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine moderne Erbschaft- oder Schenkungsteuer im engeren Sinn.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben.
Sozialversicherung
Das System ist rudimentär und vom unbefristeten Nationaldienst geprägt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland