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Steueratlas/Länder/Burundi
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Burundi

BI · BDIAfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
1/5
Spitzensatz 30 %Entwicklungsland, wenig FinanzinfrastrukturKein Zielland für DACH-Mandanten

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)30 %
Körperschaftsteuer30 %
Mehrwertsteuer18 %
Kapitalertragsteuerim Einkommen erfasst
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerBegrenzt
SteuerjahrKalenderjahr
WährungBIF

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUEAC

Überblick

Burundi ist ein ostafrikanisches Entwicklungsland und für eine steuerorientierte Auswanderung nicht relevant. Der Spitzensteuersatz liegt bei 30 Prozent, die Körperschaftsteuer ebenfalls bei 30 Prozent, die Mehrwertsteuer bei 18 Prozent.

Steuerpflicht in Burundi: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Burundi unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Wer in Burundi seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird grundsätzlich auf das in Burundi erzielte Einkommen besteuert. Die Währung ist der Burundi-Franc (BIF).

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im steuerpflichtigen Einkommen erfasst.

Krypto-Steuern

Es gibt keinen etablierten Kryptosteuer-Rahmen. Einordnung steht im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent, mit einer Mindeststeuer auf den Umsatz.

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 18 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es bestehen allenfalls begrenzte Abgaben auf Erbschaften und Schenkungen.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer besteht nicht.

Sozialversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur nationalen Sozialversicherung (INSS).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Burundi nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen. Die Finanzinfrastruktur ist sehr begrenzt.

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Keines

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant.

Wegzug aus Deutschland

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Burundi versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Burundi. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von **30 Prozent**.

Wann gilt in Burundi nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Burundi versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 30.

Persönliche Beratung

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