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Britische Jungferninseln

VG · VGBKaribikStand: 2026-07-01
Steuerfreundlich
5/5
Keine EinkommensteuerKeine KapitalertragsteuerKeine KörperschaftsteuerKeine ErbschaftsteuerKeine VermögensteuerWirtschaftliche Substanzanforderungen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)Keine (0 % seit 2005; Lohnsteuer 8 % Arbeitnehmeranteil)
KörperschaftsteuerKeine (0 %)
MehrwertsteuerKeine
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungUSD

Überblick

Die Britischen Jungferninseln erheben null Einkommensteuer, null Körperschaftsteuer, null Kapitalertragsteuer und keine Mehrwertsteuer. Das britische Überseegebiet ist mit über 400.000 aktiven Gesellschaften einer der wichtigsten Offshore-Finanzplätze der Welt. Die Einkommensteuer ist zwar formal im Gesetz vorhanden, ihr Satz wurde jedoch seit 2005 auf null gesetzt.

Der Staat finanziert sich über Gesellschaftsgebühren, Zölle und eine Lohnsteuer auf lokale Beschäftigung. Für vermögende Auswanderer und für internationale Strukturen ist die BVI damit ein klassisches steuerneutrales Gebiet, dessen Attraktivität allein durch die wirtschaftlichen Substanzanforderungen und die Meldepflichten (CRS, FATCA) gerahmt wird.

Steuerliche Ansässigkeit

Da es keine Einkommensteuer gibt, hat die Ansässigkeit keine einkommensteuerlichen Folgen. Formal gilt eine Person als ansässig, wenn sie sich mindestens sechs Monate im Kalenderjahr im Gebiet aufhält; Gesellschaften gelten als ansässig, wenn sie dort gegründet werden oder von dort geleitet werden. Für Nicht-Belonger ist eine Arbeitsgenehmigung erforderlich. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Es gibt keine effektive Einkommensteuer (Satz seit 2005 bei 0 Prozent, keine Erklärungspflicht). Die einzige lohnbezogene Abgabe ist die Lohnsteuer (payroll tax) auf lokale Beschäftigung. Sie gilt für Arbeitsentgelte oberhalb eines Freibetrags von 10.000 USD pro Jahr; die Sätze betragen 10 Prozent (Klasse 1, kleinere Arbeitgeber) bzw. 14 Prozent (Klasse 2), wovon 8 Prozent vom Arbeitnehmer getragen werden. Passive Einkünfte und Auslandseinkommen bleiben unberührt.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Kursgewinne, Unternehmensverkäufe, Private-Equity-Exits und Krypto-Veräußerungen sind auf Ebene der BVI steuerfrei. Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren wird keine Quellensteuer erhoben, unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers.

Körperschaftsteuer

Es gibt keine Körperschaftsteuer. Die BVI Business Company (BC) ist von lokalen Ertragsteuern befreit und zahlt lediglich eine jährliche Gebühr (550 USD bei einem Stammkapital bis 50.000 USD, sonst 1.350 USD). Zu beachten sind die wirtschaftlichen Substanzanforderungen (Economic Substance Act) für bestimmte Tätigkeiten (u. a. Finanzierung, Holding, geistiges Eigentum, Fondsverwaltung) sowie die Umsetzung von OECD Pillar Two für sehr große Konzerne.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine Verbrauchsteuer. Der Staat erhebt stattdessen Einfuhrzölle und Lizenzgebühren. Bei Immobilientransaktionen fällt Stempelsteuer an (Belonger 4 Prozent, Nicht-Belonger 12 Prozent).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Für die Übertragung von Anteilen ist lediglich ein grant of representation (Nachlasszeugnis) nötig; die damit verbundenen Nachlassgebühren (bis rund 5.000 USD) sind keine Steuer.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben. Es besteht eine geringe Grundsteuer auf Land und Gebäude sowie eine niedrige Stempelabgabe auf grundpfandrechtliche Belastungen.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten Beiträge zur Social Security sowie zum National Health Insurance (NHI). Diese Beiträge sind moderat und stellen neben der Lohnsteuer die einzige laufende Belastung lokaler Beschäftigung dar.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Britischen Jungferninseln haben keine umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen. Es bestehen rund 28 Steuerinformationsabkommen (TIEA), unter anderem mit Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA, ergänzt durch CRS und FATCA. Ein Besteuerungsrechte zuteilendes DBA mit den DACH-Staaten gibt es nicht.

Bewertung für Auswanderer

Die BVI sind steuerlich so einfach, wie es nur geht: null direkte Steuern. Keine Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, keine Quellensteuer, US-Dollar als Währung und ein bewährter britischer Rechtsrahmen. Für vermögende Auswanderer mit international strukturierten Einkünften und für Holding- und Investmentstrukturen ist das ein Spitzenpaket.

Die Grenzen liegen in den Substanzanforderungen für Gesellschaften, dem fehlenden DBA-Netz (relevant für die saubere Loslösung aus der DACH-Steuerpflicht) und, für Deutsche, in der Wegzugsbesteuerung auf Kapitalgesellschaftsanteile. Wer diese Punkte vorab strukturiert, findet einen der reinsten Nullsteuerstandorte weltweit.

Unser Fazit: Grün. Vollständige Freiheit von direkten Steuern, US-Dollar, erstklassiger Offshore-Rechtsrahmen. Einer der stärksten Kandidaten für Wohnsitz und Struktur.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man in den Britischen Jungferninseln unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt in den Britischen Jungferninseln nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Britischen Jungferninseln versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.