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Aruba

AW · ABWKaribikStand: 2026-07-01
Hochsteuerland
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Weltweite BesteuerungHohe EinkommensteuerErbschaft- und Schenkungsteuer vorhandenDividenden-QuellensteuerKeine Vermögensteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 52 %
Körperschaftsteuer22 % (Gewinnsteuer)
MehrwertsteuerBBO / BAVP / BAZV zusammen ca. 7 %
Kapitalertragsteuerwie Einkommen (keine gesonderte); Dividenden-Quellensteuer
VermögensteuerNein
Erbschaftsteuer2 % bis 24 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungAWG (US-Dollar-Bindung)

Überblick

Aruba sieht aus wie ein Karibik-Steuerparadies, ist aber ein Hochsteuerland. Das autonome Land im Königreich der Niederlande erhebt eine progressive Einkommensteuer bis 52 Prozent, eine Gewinnsteuer von 22 Prozent, gestaffelte Umsatzsteuern (BBO, BAVP, BAZV) von zusammen rund 7 Prozent und eine Erbschaft- und Schenkungsteuer von bis zu 24 Prozent.

Für vermögende Auswanderer aus dem DACH-Raum ist Aruba damit kein Steuerziel. Wer als Ansässiger dort lebt, wird mit dem Welteinkommen zu europäischen Sätzen besteuert. Die Insel punktet mit Stabilität, US-Dollar-Nähe und einem investorenfreundlichen Immobilien- und Hotelsektor, nicht mit niedrigen Steuern.

Steuerliche Ansässigkeit

Wer seinen Wohnsitz auf Aruba begründet, gilt als ansässig und ist mit dem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Nichtansässige werden nur mit arubanischen Quelleneinkünften erfasst. Arbeitgeber führen die Lohnsteuer (loonbelasting) im Quellenabzug ab; am Jahresende erfolgt die Veranlagung. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv und erreicht einen Spitzensatz von 52 Prozent. Sie trifft Arbeits-, Unternehmens- und Kapitaleinkünfte gemeinsam. Ein gesonderter, günstiger Tarif für Zuzügler existiert nicht; einzelne Expat-Vergünstigungen (etwa steuerfreie Zulagen für Schulgeld bis zu einem Höchstbetrag) mildern die Belastung nur am Rand.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Aruba erhebt keine gesonderte Kapitalertragsteuer. Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich wie gewöhnliches Einkommen behandelt und unterliegen dem progressiven Tarif. Auf Dividenden wird eine Quellensteuer erhoben (Standard 10 Prozent, in bestimmten Fällen ermäßigt). Das ist für private Anleger ein spürbarer Nachteil.

Körperschaftsteuer

Die Gewinnsteuer (winstbelasting) beträgt 22 Prozent. Für Neugründungen in ausgewählten Zukunftssektoren (Tourismus, Wissensökonomie, Logistik, Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Kreativwirtschaft) gibt es seit 2026 eine Startersregeling mit befristeten Erleichterungen bei Gewinn- und Umsatzsteuer sowie einem erhöhten Investitionsabzug. Für bestimmte Aktivitäten (u. a. Landwirtschaft, Fischerei) bestehen Steuerbefreiungen.

Mehrwertsteuer

Aruba hat keine klassische Mehrwertsteuer, sondern gestaffelte Umsatzsteuern: BBO (Belasting op Bedrijfsomzetten), BAVP und BAZV, die zusammen rund 7 Prozent ergeben und auf der jeweiligen Umsatzstufe anfallen. Seit August 2023 wird die BBO zusätzlich an der Grenze (BBO at the border) auf Einfuhren erhoben. Die lange geplante Umstellung auf eine echte VAT wurde mehrfach verschoben.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nach aktuellen Steuerübersichten erhebt Aruba eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit progressiven Sätzen von 2 Prozent (Ehegatten und Angehörige gerader Linie) bis 24 Prozent (nicht verwandte Empfänger). Für die Nachlassplanung ist das ein wesentlicher Faktor. Bei der Übertragung von Immobilien fällt zudem eine Grunderwerbsteuer an.

Vermögensteuer

Eine laufende Vermögensteuer wird nicht erhoben. Es besteht eine Grundsteuer (grondbelasting) von rund 0,4 Prozent (Wohnimmobilien) bzw. 0,6 Prozent (Gewerbeimmobilien) auf den festgestellten Wert.

Sozialversicherung

Es gilt das arubanische Sozialversicherungssystem mit Beiträgen zur Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AOV/AWW) und zur Krankenversicherung (AZV). Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge, die zusätzlich zur Einkommensteuer die Belastung des Arbeitseinkommens erhöhen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Als autonomes Land im Königreich der Niederlande verfügt Aruba über eine Steuerregelung mit den Niederlanden (BRNA) sowie über mehrere Steuerinformationsabkommen (TIEA). Ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht nicht. Die Vermeidung von Doppelbesteuerung hängt daher am Verhältnis zum Herkunftsland und am sauberen Wegzug.

Bewertung für Auswanderer

Aruba ist ein schöner Wohnort mit europäischer Steuerlast, nicht die karibische Steueroase, für die viele es halten. Ein Spitzensatz von 52 Prozent, weltweite Besteuerung Ansässiger, eine Gewinnsteuer von 22 Prozent, rund 7 Prozent Umsatzsteuer und eine Erbschaftsteuer bis 24 Prozent sprechen eine klare Sprache.

Interessant bleibt Aruba als Investitions- und Immobilienstandort sowie über die neue Startersregeling für aktive Unternehmen in begünstigten Sektoren. Als Niedrigsteuerwohnsitz für vermögende DACH-Auswanderer taugt es nicht. Wer die Karibik steuerlich nutzen will, findet in den benachbarten Nullsteuergebieten die deutlich besseren Optionen.

Unser Fazit: Rot. Hohe, weltweite Besteuerung mit Erbschaftsteuer. Ein Lifestyle- und Investitionsstandort, kein Steuersparziel.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man auf Aruba unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt auf Aruba nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man auf Aruba versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.