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Amerikanische Jungferninseln

VI · VIRKaribikStand: 2026-07-01
Bedingt attraktiv
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Bis 90 % Steuerreduktion (EDC)Befristetes SonderregimeWeltweite Besteuerung (Mirror Code)Steuer an US-Sätze gekoppeltKeine Vermögensteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 37 % (US-Tarif); mit EDC effektiv ca. 3,4 %
Körperschaftsteuerbis 21 % (US-Satz); mit EDC ca. 2,3 %
MehrwertsteuerKeine (Bruttoertragsteuer 5 %)
Kapitalertragsteuerwie US (0 % / 15 % / 20 %)
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerUS-Bundeserbschaftsteuer (bis 40 %)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungUSD

Überblick

Die Amerikanischen Jungferninseln sind auf dem Papier US-Steuerniveau, über das EDC-Programm aber ein legaler Niedrigsteuerstandort. Das US-Außengebiet in der Karibik nutzt den Mirror Code: Es wendet den US Internal Revenue Code als eigenes Recht an, nur dass die Steuer an das Virgin Islands Bureau of Internal Revenue (BIR) fließt, nicht an den IRS.

Der Hebel ist die Economic Development Commission (EDC). Qualifizierte Unternehmen und ihre ansässigen Eigentümer erhalten eine Reduktion der Einkommensteuer um bis zu 90 Prozent, was den effektiven Körperschaftsteuersatz auf rund 2,3 Prozent und die persönliche Belastung auf Ausschüttungen auf rund 3,4 Prozent drückt, dazu Befreiungen von Bruttoertrag-, Grund- und Verbrauchsteuer. Ohne EDC gilt das volle US-Niveau. Das macht die Inseln zu einem bedingten, aber sehr wirkungsvollen Werkzeug.

Steuerliche Ansässigkeit

Entscheidend ist der Status als bona fide resident nach IRC § 937: ein Präsenztest (im Regelfall mindestens 183 Tage), der Tax-Home-Test (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt auf den Inseln) und der Closer-Connection-Test (keine engere Verbindung zum US-Festland). Alle drei müssen für das gesamte Steuerjahr erfüllt sein.

Wer bona fide resident ist, gibt eine einzige Steuererklärung beim BIR ab, auf das weltweite Einkommen, und reicht keine separate IRS-Erklärung mehr ein. Der Statuswechsel wird dem IRS über Form 8898 angezeigt. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Der IRS prüft EDC-gestützte Ansässigkeitsclaims erfahrungsgemäß streng, echte Substanz ist Pflicht.

Einkommensteuer

Grundsätzlich gelten die US-Bundessätze (Spitzensatz 37 Prozent), erhoben durch das BIR. Der Vorteil entsteht über das EDC-Regime: Auf qualifizierte, im Territorium erwirtschaftete Einkünfte gewährt es eine 90-prozentige Steuergutschrift. Für ansässige Eigentümer eines EDC-Betriebs sinkt die Belastung auf Ausschüttungen entsprechend auf effektiv rund 3,4 Prozent.

Wichtig: Gehälter und garantierte Zahlungen sind voll steuerpflichtig, die Begünstigung greift auf Unternehmensgewinne und Dividenden aus der begünstigten Tätigkeit. Ohne EDC bleibt es beim vollen US-Tarif.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge folgen der US-Systematik mit Vorzugssätzen von 0, 15 oder 20 Prozent auf langfristige Gewinne, erhoben durch das BIR. Anders als das Puerto-Rico-Modell (Act 60) stellt das USVI-EDC private Kapitalgewinne nicht generell steuerfrei; der Fokus liegt auf unternehmerischen Einkünften der begünstigten Gesellschaft.

Sonderregime für Zuzügler

Das EDC-Programm (und das verwandte RTPark-Programm der University of the Virgin Islands) ist der Kern des Standortvorteils. Genehmigte Unternehmen erhalten für einen Zeitraum von 10 bis 30 Jahren:

  • 90 Prozent Reduktion der Körperschaft- und der persönlichen Einkommensteuer auf qualifizierte Einkünfte (effektiv rund 2,3 Prozent bzw. 3,4 Prozent),
  • 100 Prozent Befreiung von der Bruttoertragsteuer, der betrieblichen Grundsteuer und bestimmten Verbrauchsteuern,
  • Reduktion der Einfuhrzölle von 6 auf 1 Prozent.

Voraussetzung ist echte Substanz: ein physisches Büro, eine Mindestzahl lokaler Mitarbeiter und tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort. Ein reines Briefkastenmodell wird nicht anerkannt. Begünstigte Sektoren sind unter anderem Technologie, Finanzdienstleistungen, exportorientierte Dienstleistungen und Fertigung.

Körperschaftsteuer

Eine USVI-Kapitalgesellschaft unterliegt dem US-Körperschaftsteuersatz (derzeit 21 Prozent), erhoben durch das BIR. Mit EDC-Gutschrift sinkt der effektive Satz auf rund 2,3 Prozent auf qualifizierte Einkünfte. Ohne EDC gilt der volle Satz.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer. Stattdessen wird eine Bruttoertragsteuer (gross receipts tax) von 5 Prozent auf die Umsätze der Unternehmen erhoben (mit einem monatlichen Freibetrag). EDC-Begünstigte sind davon befreit. Hinzu kommt eine Hotelsteuer von 12,5 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Da die Bewohner US-Staatsangehörige sind, greift die US-Bundeserbschaft- und Schenkungsteuer mit einem Spitzensatz von bis zu 40 Prozent, soweit der Nachlass die bundesrechtlichen Freibeträge übersteigt. Eine gesonderte, günstigere Territoriallösung existiert nicht. Für sehr vermögende Familien ist das der zentrale Wermutstropfen.

Vermögensteuer

Eine laufende Vermögensteuer wird nicht erhoben. Es besteht eine Grundsteuer auf Immobilien, von der EDC-Betriebe für betriebliche Objekte befreit sind.

Sozialversicherung

Die US-Bundessozialabgaben (FICA), also Social Security und Medicare, gelten unverändert und fließen an die US-Bundesebene, unabhängig davon, ob das Einkommen über das EDC begünstigt ist. Die EDC-Vorteile betreffen die Einkommensteuer, nicht die Sozialabgaben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Amerikanischen Jungferninseln unterhalten keine eigenen Doppelbesteuerungsabkommen, und die US-Abkommen erstrecken sich grundsätzlich nicht auf das Territorium. Die Abgrenzung zwischen US-Bundesrecht und Territorialrecht erfolgt über den Mirror Code und interne Koordinationsregeln, nicht über ein DBA.

Bewertung für Auswanderer

Ohne EDC sind die Jungferninseln schlicht US-Steuerniveau, mit EDC ein legaler Niedrigsteuerstandort unter US-Flagge. Für einen ortsungebundenen Unternehmer, der eine echte Betriebsverlagerung stemmen kann (Büro, lokale Mitarbeiter, Substanz), ist eine effektive Ertragsbelastung von rund 2 bis 4 Prozent über 10 bis 30 Jahre außergewöhnlich attraktiv, kombiniert mit US-Rechtssicherheit und ohne Fremdwährungsrisiko.

Die Kehrseiten sind klar: volle US-Sozialabgaben, die US-Bundeserbschaftsteuer auf große Vermögen, die strenge IRS-Prüfung der Ansässigkeit und der reale Substanzaufwand. Für Deutsche kommt die Wegzugsbesteuerung auf Kapitalgesellschaftsanteile hinzu. Das Regime lohnt sich für aktive Unternehmer, nicht für rein passive Anleger.

Unser Fazit: Gelb. Ein starkes Standortwerkzeug für substanzstarke Unternehmer über das EDC, aber an US-Sozial- und Erbschaftsteuer gebunden und ohne echten Vorteil für passive Vermögen.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man in den Amerikanischen Jungferninseln unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt in den Amerikanischen Jungferninseln nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Amerikanischen Jungferninseln versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.