Überblick
Amerikanisch-Samoa besteuert nach einem eingefrorenen US-Steuerrecht von 2000, und das ist kein Vorteil. Das nicht inkorporierte US-Außengebiet im Südpazifik führt ein eigenständiges Einkommensteuersystem, das den US Internal Revenue Code im Stand vom 31. Dezember 2000 übernimmt. Bezahlt wird an die American Samoa Government (ASG) Tax Office, nicht an die US-Bundesbehörde IRS.
Für ansässige Personen bedeutet das weltweite Besteuerung zu progressiven Sätzen bis in den Bereich von 39,6 Prozent, mit deutlich niedrigeren Freibeträgen als im heutigen US-Recht, weil die Werte auf dem Stand von 2000 eingefroren sind. Es gibt keine Vorzugsregelung für vermögende Zuzügler. Für DACH-HNWIs ist das Territorium steuerlich unattraktiv und zudem extrem abgelegen.
Steuerliche Ansässigkeit
Maßgeblich ist der Status als bona fide resident von Amerikanisch-Samoa. Wer diesen Status erfüllt (im Kern physische Präsenz, Lebensmittelpunkt und engere Verbindung zum Territorium), erklärt sein Einkommen bei der ASG Tax Office. Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen, Nichtansässige nur mit den im Territorium erzielten Einkünften besteuert.
Auf Einkünfte von ausländischen Personen aus samoanischer Quelle kann eine Quellensteuer von 30 Prozent anfallen. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer folgt dem US-Bundestarif im Stand von 2000: progressiv von 15 Prozent bis zu einem Spitzensatz von rund 39,6 Prozent. Der persönliche Freibetrag orientiert sich am damaligen Wert (rund 2.800 USD je Person) und liegt damit weit unter den heutigen US-Beträgen.
Weil das Territorium den Code eingefroren hat, wirken sich spätere US-Steuersenkungen nicht aus, solange das lokale Parlament sie nicht ausdrücklich übernimmt. Die Belastung liegt deshalb strukturell höher als im heutigen US-Bundesrecht.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne folgen der US-Logik von 2000. Es gibt keine dauerhafte Nullbesteuerung privater Gewinne wie etwa in Puerto Rico. Veräußerungsgewinne werden im Rahmen des übernommenen Codes erfasst; die konkrete Behandlung richtet sich nach den 2000 geltenden US-Regeln zu kurz- und langfristigen Gewinnen.
Körperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften werden progressiv besteuert, beginnend bei 15 Prozent (bis 50.000 USD) und ansteigend bis 35 Prozent. Auf Einkommen über 100.000 USD kommt ein Zuschlag von 5 Prozent (maximal 11.750 USD) hinzu. Ergänzend kann eine alternative Mindeststeuer von rund 1 Prozent des Bruttoumsatzes greifen. Für bestimmte Investitionen bestehen lokale Anreizprogramme.
Mehrwertsteuer
Eine Mehrwertsteuer gibt es nicht. Stattdessen wird eine Bruttoertrag- bzw. Verbrauchsteuer (Excise / General Excise Tax) von rund 4 Prozent sowie Einfuhrabgaben auf importierte Waren erhoben. Weitere Verbrauchsteuern treffen Tabak, Alkohol und Kraftstoff bei der Einfuhr.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Amerikanisch-Samoa erhebt keine eigene Erbschaftsteuer. Da die Bewohner jedoch US-Staatsangehörige sind, kann die US-Bundeserbschaft- und Schenkungsteuer greifen, wenn der Nachlass die bundesrechtlichen Freibeträge übersteigt. Das ist bei größeren Vermögen ein relevanter Punkt.
Vermögensteuer
Eine laufende Vermögensteuer wird nicht erhoben. Es bestehen lediglich lokale Grundsteuern auf Immobilien.
Sozialversicherung
Die US-Bundessozialabgaben gelten: Social Security (6,2 Prozent bis zur Bemessungsgrenze) und Medicare (1,45 Prozent ohne Obergrenze), jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Selbständige zahlen die entsprechende Self-Employment Tax. Diese Abgaben fließen an die US-Bundesebene, unabhängig von der lokalen Einkommensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
Amerikanisch-Samoa unterhält keine eigenen Doppelbesteuerungsabkommen, und die US-Abkommen erstrecken sich grundsätzlich nicht auf das Territorium. Eine Entlastung von Doppelbesteuerung erfolgt daher nicht über ein DBA, sondern über interne Anrechnungsmechanismen (Foreign Tax Credit) im Verhältnis zum US-Bundesrecht.
Bewertung für Auswanderer
Amerikanisch-Samoa ist ein abgelegenes Hochsteuergebiet mit US-Wurzeln, kein Steuerziel. Die weltweite Besteuerung ansässiger Personen zu einem auf dem Stand von 2000 eingefrorenen US-Tarif, niedrige Freibeträge und die mögliche US-Bundeserbschaftsteuer machen das Territorium für vermögende Auswanderer unattraktiv.
Anders als bei den Amerikanischen Jungferninseln oder Puerto Rico gibt es kein Vorzugsregime, das die Belastung für Zuzügler gezielt senkt. Wer eine pazifische Niedrigsteuerbasis sucht, findet sie hier nicht. Die Seite dient der Vollständigkeit des Atlas.
Unser Fazit: Rot. Weltweite Besteuerung nach eingefrorenem US-Recht, ohne Zuzugsregime und weit abseits jeder Infrastruktur.
Videos
Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.