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🇦🇫

Afghanistan

AF · AFGAsienStand: 2026-06-30
Kein Zielland
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Internationale SanktionenKrypto verbotenIsoliertes BankensystemWeltweite Besteuerung

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)20 %
Körperschaftsteuer20 %
MehrwertsteuerKeine (BRT 2 bis 5 %)
Kapitalertragsteuerwie Einkommen (bis 20 %)
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine (islamisches Erbrecht)
Steuerjahr21. März bis 20. März
WährungAFN

Mitgliedschaften in Staatenbünden

ECO

Überblick

Afghanistan ist kein Auswanderungs- oder Strukturierungsziel und wird hier der Vollständigkeit halber erfasst. Seit der Übernahme durch die Taliban 2021 ist das formale Steuersystem zwar nominell in Kraft, das Land ist jedoch umfangreichen internationalen Sanktionen ausgesetzt, das Bankensystem ist weitgehend isoliert, und ein verlässlicher internationaler Zahlungsverkehr existiert kaum.

Die nominalen Steuersätze (Einkommen- und Körperschaftsteuer je 20 Prozent) wirken niedrig, sind aber für die Frage einer steuerorientierten Verlagerung ohne praktische Bedeutung, weil das Umfeld jede seriöse Planung ausschließt.

Steuerpflicht in Afghanistan: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Afghanistan unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Als ansässig gelten Personen mit Wohnsitz in Afghanistan oder einem Aufenthalt von mindestens 183 Tagen. Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert. Das Steuerjahr folgt dem Sonnenkalender und läuft vom 21. März bis 20. März.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv und reicht von 0 bis 20 Prozent. Ein jährlicher Grundbetrag (rund 150.000 AFN) ist steuerfrei, der Spitzensatz von 20 Prozent greift bei höheren Monatseinkommen. In der Praxis ist die Durchsetzung der persönlichen Einkommensteuer schwach.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet und mit bis zu 20 Prozent erfasst. Eine gesonderte Kapitalertragsteuer existiert nicht.

Krypto-Steuern

Es gibt keinen Kryptosteuer-Rahmen. Die Taliban-Verwaltung hat den Krypto-Handel untersagt, zudem schränken Infrastruktur und Bankenisolation jede Nutzung ein. Hintergründe stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 20 Prozent auf den Gewinn, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Mehrwertsteuer

Afghanistan erhebt keine funktionierende Mehrwertsteuer. Ein VAT-Gesetz wurde verabschiedet, die Einführung jedoch wiederholt verschoben. In der Praxis greift weiterhin die Business Receipts Tax (BRT) auf den Bruttoumsatz, je nach Sektor 2 bis 5 Prozent (Standardsatz 4 Prozent, höhere Sätze für Fluggesellschaften, Telekommunikation und Hotellerie).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine formale Erbschaftsteuer besteht nicht, die Vermögensnachfolge richtet sich nach islamischem Erbrecht.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer. Auf Immobilien werden kommunale Abgaben erhoben.

Sozialversicherung

Ein flächendeckendes, formales Sozialversicherungssystem nach westlichem Muster besteht nicht.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Afghanistan nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen. Von der grauen FATF-Liste wurde das Land 2017 gestrichen, gilt aber aufgrund der umfangreichen Sanktionen und des isolierten Bankensystems weiterhin als Hochrisikostandort. Ein Transparenzregister existiert faktisch nicht.

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Keine Liste (Hochrisiko)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Keines
Sanktionen
Umfangreiche internationale Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant.

Wegzug aus Deutschland

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Afghanistan versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Afghanistan. Die Einkommensteuer ist progressiv und reicht von **0 bis 20 Prozent**. Ein jährlicher Grundbetrag (rund 150.000 AFN) ist steuerfrei, der Spitzensatz von **20 Prozent** greift bei höheren Monatseinkommen. In der Praxis ist die Durchsetzung der persönlichen Einkommensteuer schwach.

Wann gilt in Afghanistan nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Afghanistan versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv und reicht von 0 bis 20 Prozent. Ein jährlicher Grundbetrag (rund 150.000 AFN) ist steuerfrei, der Spitzensatz von 20 Prozent greift bei höheren Monatseinkommen. In.

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